Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Voraussetzung zur Teilnahme
An dem Lehrgang beim Bildungsträger kann jeder teilnehmen, sofern die Zugangsvoraussetzungen in einem formlosen Feststellungsverfahren seitens des Bildungsträgers ermittelt und bestätigt worden sind. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, gilt es, die gesonderten Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Förderinstituts ebenfalls zu erfüllen.

2. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, ist ein entsprechender schriftlicher Weiterbildungsvertrag abzuschließen.
Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers an.

3. Organisation und Ablauf
Die Lehrgänge haben einen vertraglich festgelegten Leistungszeitraum. Sie werden in Vollzeit und Teilzeit sowie berufsbegleitend angeboten.
Die Vorlesungen zum Lehrgang finden ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Schulungsort des Bildungsträgers statt. Der Aufenthaltsort des Teilnehmers während der Selbstlernzeiten (wie z. B. zur Prüfungsvorbereitung, Erledigung der Übungsaufgaben, Erstellen der Abschlussarbeit) ist vom Teilnehmer frei wählbar bzw. wird zwischen Teilnehmer und Förderinstitut oder zwischen Teilnehmer und Kostenträger der Maßnahme vereinbart.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Leistungszeitraum und den Ausbildungsplan einzuhalten. Ebenso auch die mit dem jeweiligen Förderinstitut bzw. Kostenträger vereinbarten zusätzlichen Regelungen. Abweichungen sind nur in Sonderfällen und nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich.
Betrifft die Sonderregelung den Bildungsträger (z. B. Verlängerung des Leistungszeitraums), so ist der Teilnehmer verpflichtet, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Der Antrag kann dem Bildungsträger digital oder auf dem Postwege zugehen.

4. Widerruf und Kündigung
4.1 Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten folgende Kündigungsbedingungen:
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von einem gebuchten Lehrgang gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozenten oder die Tutoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet.
Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht worden sind.
Sind noch keine Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für den Teilnehmer eingerichtet, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,- € zu zahlen.
4.2 Für den Teilnehmer gelten folgende Widerrufsbedingungen:
Sofern der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dabei ist der Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht für Teilnehmer als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Falle kann ein Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Kontaktdaten des Bildungsträgers sind dem Impressum der Website www.karrieretutor.de, den Lehrgangsbeschreibungen oder dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.
Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist eine Kündigung erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.
Im Falle einer Maßnahme kürzer als drei Monate ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines vom Teilnehmer unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.

5. Technische Voraussetzungen
Der Teilnehmer bestätigt seine Kenntnis der technischen Voraussetzungen (sofern erforderlich) für die Lehrgangsteilnahme. Der Teilnehmer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr und stellt keinen Gegenstand einer Sonderkündigung dar.
Der Bildungsträger haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation (z. B. zwecks Übermittlung von Übungsaufgaben oder Abschlussarbeit, Prüfungsanmeldung per E-Mail), welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird.
Der Bildungsträger haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Nutzerseite entstehen.

6. Fälligkeit der Lehrgangsgebühr
Eine Zahlung der Lehrgangsgebühren erfolgt i. d. R. bis zum vereinbarten Lehrgangsstarttermin, spätestens jedoch vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss. Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung eine entsprechende Rechnung.
Im Falle einer davon abweichenden Regelung befindet sich diese im Weiterbildungsvertrag dokumentiert. Ist der Kostenträger der Maßnahme nicht der Teilnehmer und wünscht der Kostenträger eine direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger, so tritt der Bildungsträger bezüglich der Leistungsabrechnung an den Kostenträger heran. Dies gilt auch bei einer anteiligen Kostenabrechnung mit Dritten.

7. Ausbildungsangebot und Änderungen
Der Bildungsträger führt den jeweiligen Lehrgang im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Weiterbildungsangebots durch. Der Bildungsträger ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, wenn und soweit die Zweckerfüllung dieses Vertrags nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Teilnehmer wird über entsprechende Änderungen vom Bildungsträger benachrichtigt. Das Ausbildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden.
Der Wechsel einer Lehrkraft oder eines Tutors ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Der Bildungsträger behält sich vor, wegen plötzlicher Erkrankung des Dozenten bzw. des Tutors sowie bei sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungsträger nicht zu verantworten sind, die im Ausbildungsplan angekündigten Lehrgangstermine abzusagen bzw. terminlich neu festzulegen.

8. Leistungsnachweise
 8.1 Prüfungen
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung zu tätigen. Mit dem Starten der Prüfung gilt die Prüfung als begonnen und es erfolgt auch eine Bewertung der Prüfungsleistung.

9. Kopierschutz und Ausschluss von der Nutzung
Der Bildungsträger ist berechtigt, die bereitgestellten digitalen Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, diese zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss des Teilnehmers aus dem Lehrgang nach sich ziehen.

10. Gewährleistung und Haftung
Sollten die vom Bildungsträger bereitgestellten Informationen unzutreffend oder nicht mehr aktuell sein, wird der Anbieter dem Teilnehmer fehlerfreie und aktualisierte Informationen nachliefern. Soweit die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Teilnehmer das Recht auf Rückgängigmachung oder Herabsetzung der gezahlten Vergütung.
Der Bildungsträger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Bildungsträger haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11. Nebenabreden/vertragliche Vereinbarungen
Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen Teilnehmer und Bildungsträger gelten vorrangig.

AGB für selbstzahler


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Weiterbildungen für Privat- und Firmenkunden (nicht nach SGB II/III öffentlich gefördert)
Weiterbildungen sind alle Umschulungen und sonstigen beruflichen Qualifizierungen, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.
Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Weiterbildung teilnehmen, die weder zu gewerblichen Zwecken erfolgt noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.
Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter/innen und/oder Organmitglieder Weiterbildungen vereinbaren.
Offene Schulungen sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.
Firmenschulungen sind Weiterbildungen, die individuell für einen Firmenkunden gestaltet und ausschließlich von dessen Mitarbeitern/- innen bzw. Organmitgliedern besucht werden.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Weiterbildung muss schriftlich oder in Textform erfolgen und in gleicher Weise bestätigt werden. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung verbindlich.

§ 3 Entgelt
Das vereinbarte Entgelt ist nach Rechnungsstellung innerhalb eines Zeitraums von einer Woche vor dem Beginn der Weiterbildung in voller Höhe und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf eines der nachfolgenden Geschäftskonten von Futurebooster zu erfolgen:
Hamburger Sparkasse
IBAN DE40 2005 0550 1501 8973 57
BIC HASPDEHHXXX    
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem der beiden Konten maßgeblich.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung von Futurebooster nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von Futurebooster anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls nur zulässig, sofern und soweit der Anspruch des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder unstreitig ist.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten durch den Vertragspartner, aus Gründen, die von der IBB AG nicht zu vertreten sind, ein Wechsel des Dozenten oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Minderung des geschuldeten Entgelts. Erstattungsanspruch bei Unzulänglichkeiten besteht nur dann, wenn diese beim Vertragspartner un-mittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nicht erfolgt ist.

§ 5 Leistungen von Futurebooster
Die vertraglich vereinbarte Leistung von Futurebooster beinhaltet folgende Tätigkeiten:
Unterrichtung der in der Beschreibung der Weiterbildung angegebenen Inhalte durch qualifizierte Trainer
Bereitstellung der erforderlichen Software
Gestellung von Weiterbildungsunterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind.
Ausstellung eines Zertifikates über einen Abschluss der Weiterbildung bzw. einer Teilnahmebescheinigung.

Weiterbildungen, die geregelten Prüfungsordnungen von den jeweils zuständigen Institutionen folgen, richten sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung und sofern vorhanden des Ausbildungsrahmenplans.

§ 6 Pflichten des Vertragspartners
Privatkunden sind verpflichtet,
die Regeln von Futurebooster für das Verhalten in der Virtuellen Online Akademie sowie die Nutzung von Weiterbildungs-/Trainingsunterlagen, Software, Internet, IT und Kommunikation zu beachten;
Dritten keinen Zugang zur virtuellen Akademie von Futurebooster zu ermöglichen. Eine Vertretung des Teilnehmenden durch Dritte bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Teilnehmenden ist unzulässig.
Ausbildungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung sind, ordnungsgemäß zu führen.
Firmenkunden sind dazu verpflichtet, Futureboster die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Weiterbildung in Textform mitzuteilen und diese in einer dem Abs. 1 entsprechenden Weise zu verpflichten.
Erfolgt die Teilnahme am Wohnort eines Teilnehmenden bzw. in den Geschäftsräumen eines Firmenkunden oder an einem anderen Ort, so ist es Sache des Vertragspartners, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktionstüchtigen Internetanschluss nach Maßgabe der bei Vertragsschluss von Futurebooster bekanntgegebenen Daten und Parameter zu sorgen.

§ 7 Widerruf, Storno, Kündigung
Im Falle einer Online-Buchung haben Privatkunden das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, von diesem Vertrag zurück zutreten. Im Falle eines wirksamen Rücktritts entsteht keine Kostenpflicht des Teilnehmenden, soweit die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Nähere Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht können online abgerufen werden.
Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind bis spätestens 15 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung oder Stornierung bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin, so wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt, deren Höhe 75% des vereinbarten Entgelts für offene Schulungen so- wie 50 % des vereinbarten Entgelts für Firmenschulungen beträgt. Erfolgt ein Storno bzw. eine Umbuchung weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Starttermin, so ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Gestellung eines Ersatzteilnehmenden bleibt kostenfrei möglich.
Futurebooster kann bis zum Beginn der Weiterbildung von einem Vertrag über die Teilnahme an einer offenen Schulung zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder die Weiterbildung aus anderen Gründen, die von ihr nicht vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Futurebooster kann von einem Vertrag über eine Firmenschulung bis spätestens fünfzehn Tage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt bis zum vereinbarten Starttermin möglich, wenn die Schulung aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weiter gehende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Länger laufende Verträge können von dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Schluss des dritten Monats seit Weiterbildungsbeginn, sodann jeweils zum Schluss weiterer drei Monate, gekündigt werden. Sofern es sich um eine Weiterbildung in Abschnitten handelt, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich.
Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn Futurebooster die Weiterbildung verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung erfolgen. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmende die Weiterbildung trotz Kenntnis von der Terminverschiebung beginnt und/oder fortsetzt. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Weiterbildung ist ausgeschlossen.
Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

§ 8 Lizenz- und Urheberrechte
Die von Futurebooster gestellte Software darf weder kopiert und/oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf Hardware des Vertragspartners und/oder eines Teilnehmenden gespeichert wird, ist sie nach dem Ende der Weiterbildung unverzüglich zu löschen.
Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Weiterbildung ohne Einwilligung von Futurebooster, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte über- mittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiterbildung zu beachten.

§ 9 Datenschutz
Futurebooster ist eine Marke der Arbeitswelt Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG. Sie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Vertragspartnern und Teilnehmenden nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) und f) EU-DSGVO. Sie erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner und/oder dem Teilnehmenden mitgeteilt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.
Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und soweit dies für die Vertragsbegründung und/oder - abwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z.B. an die für die Abnahme einer Prüfung zuständige berufsständische Kammer oder den Arbeitgeber des Teilnehmenden erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder wir gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind.

Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmenden weiterhin gespeichert, so fern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.
Jeder Teilnehmende hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten über ihn/sie gespeichert sind, und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hat jeder Teilnehmende das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsblatt, „Informationen zum Datenschutz“ das je- dem Teilnehmenden vor Beginn einer Weiterbildung ausgehändigt wird.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Arbeitswelt Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG,         Kehrwieder 10 in 20457 Hamburg. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Datenschutz im Allgemeinen sowie im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
 

§ 10 Haftung
Futurebooster haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner/der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der IBB AG auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für erteilten Rat, oder für den Fall, dass die Weiterbildung nicht durch- geführt wird bzw. der Starttermin nach Vertragsabschluss aus organisatorischen Gründen verschoben werden muss z.B. wegen Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von der IBB AG nicht zu vertretene sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt. Futurebooster kann in diesem Fall nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Futurebooster hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Futurebooster haftet nicht für Schäden, die aus der Sphäre Dritten, z.B. eines Softwareproviders, Netzbetreibers oder Energieversorgungsunternehmens etc., stammen, sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Futurebooster und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
Der nationale, wie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an Futurebooster ist Hamburg (Deutschland), sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

§ 12 Schriftform
Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

§ 13 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

§ 14 Schlichtungsverfahren
Futurebooster ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.

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